Kompetente Unterstützung im Arbeitsrecht in Braunschweig
Das Arbeitsrecht ist ein komplexes und dynamisches Rechtsgebiet, das sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber regelmäßig vor Herausforderungen stellt. Konflikte entstehen häufig aus Situationen wie Kündigungen, Abmahnungen, Änderungen von Arbeitsverträgen oder Fragen zur Vergütung. In solchen Fällen ist es entscheidend, einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht an seiner Seite zu haben, der die individuellen Interessen mit fundiertem Fachwissen und strategischem Vorgehen vertritt.
Die Dohrendorff Rechtsanwälte + Notare stehen Ihnen in Braunschweig mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung. Unsere Mandanten profitieren von einer fundierten rechtlichen Beratung und einer klaren Einschätzung der Erfolgsaussichten. So können Sie die richtigen Entscheidungen treffen – sei es im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung oder in einem gerichtlichen Verfahren.
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Wenn Sie Arbeitnehmer sind, helfen wir Ihnen dabei, eine ungerechtfertigte Kündigung abzuwehren, eine Abfindung durchzusetzen oder sich gegen eine rechtswidrige Abmahnung zu wehren. Wir kümmern uns um ausstehende Lohn/Gehaltszahlungen, einen Ausgleich für Ihre Überstunden oder die Durchsetzung Ihrer Urlaubsansprüche. Ihren Arbeitsvertrag prüfen wir auf versteckte Klauseln oder Ihr Zeugnis auf unpassende Klauseln.
Wenn Sie Arbeitgeber sind, beraten wir Sie bei der Gestaltung Ihrer Mitarbeiterverträge, verhandeln Betriebsvereinbarungen oder vertreten Sie in Arbeitsgerichtsverfahren oder Einigungsstellen.
Wir beraten auch Betriebsräte und nehmen auf Betriebsratsseite an arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und Einigungsstellen teil.
Ansprechpartner im Arbeitsrecht sind Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Holzkämper, sowie Herr Rechtsanwalt Siemann.
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Braunschweig
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt über eine besonders tiefgehende Ausbildung und Erfahrung in allen Fragen des Arbeitsrechts. Bei uns stehen Ihnen Fachanwälte zur Seite, die Sie umfassend beraten und Ihre Interessen wirkungsvoll vertreten. Das bedeutet für Sie:
- Sicherheit durch spezialisiertes Fachwissen
- individuelle Strategien für komplexe Sachverhalte
- Verhandlungserfahrung vor Arbeitsgerichten und dem Oberlandesgericht Celle
- praxisnahe und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen
Unsere Kanzlei verbindet Tradition und Erfahrung mit einem modernen Verständnis für die Bedürfnisse unserer Mandanten. Mit einer Zweigstelle in Braunschweig sind wir für Sie vor Ort erreichbar und bieten Ihnen eine persönliche Betreuung.
Typische Fälle im Arbeitsrecht
Die Gründe, einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten, sind vielfältig. Zu den häufigsten Themen in unserer täglichen Praxis gehören:
- Kündigungsschutzklagen und Beratung bei betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Kündigungen
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen
- Fragen zu Urlaubsansprüchen, Überstundenvergütung und Sonderzahlungen
- Durchsetzung oder Abwehr von Abmahnungen
- Beratung im Zusammenhang mit Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen
- Unterstützung bei Mobbing, Diskriminierung oder anderen Konflikten am Arbeitsplatz
Unabhängig davon, ob Sie als Arbeitnehmer Ihre Rechte sichern oder als Arbeitgeber rechtliche Risiken vermeiden möchten – wir erarbeiten mit Ihnen eine Lösung, die fachlich fundiert und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Ihre Vorteile mit Dohrendorff Rechtsanwälte + Notare in Braunschweig
Unsere Kanzlei blickt auf eine lange Tradition zurück. Seit ihrer Gründung in den 1950er Jahren stehen wir für kompetente Beratung und engagierte Vertretung unserer Mandanten. Mit Fachanwälten für Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Steuerrecht bieten wir Ihnen ein breites Leistungsspektrum, das weit über das Arbeitsrecht hinausgeht. Dadurch können wir in vielen Fällen interdisziplinäre Fragestellungen effizient und lösungsorientiert bearbeiten.
Unsere Kanzlei in Braunschweig bietet Ihnen kurze Wege, persönliche Ansprechpartner und eine Beratung, die sich konsequent an Ihren individuellen Bedürfnissen orientiert. Dabei ist unser Ziel stets, für Sie ein rechtlich sicheres und wirtschaftlich vernünftiges Ergebnis zu erzielen.
Sie suchen einen erfahrenen Anwalt Arbeitsrecht in Braunschweig? Dann wenden Sie sich an die Dohrendorff Rechtsanwälte + Notare. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei und lassen Sie sich kompetent, zuverlässig und lösungsorientiert beraten.
Kontaktieren Sie uns noch heute – wir stehen Ihnen gerne zur Seite.
Grundbegriffe
Arbeitsvertrag:
Ein Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zweier Vertragspartner zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses. Die beiden Vertragspartner werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer genannt.
Individualarbeitsrecht:
Das Individualarbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer. Zum Individualarbeitsrecht gehören zum Beispiel:
- der Abschluss und Inhalt des Arbeitsvertrages
- die Arbeitspflichten des Arbeitnehmers (sog. Arbeitnehmerpflichten),
- die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers,
- der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers
- die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (siehe Krankheit),
- die Arbeitszeiten
- die Befristung des Arbeitsvertrags (sog. befristeter Arbeitsvertrag)
- der Jugendarbeitsschutz
- das Kündigungsrecht
Kollektivarbeitsrecht:
Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen der Arbeitgeberseite und den Vertretungsorganen der Arbeitnehmer. Der einzelne Arbeitnehmer ist nicht der direkte Adressat, sondern „seine“ Vertretungsorgane wie z.B. Betriebsrat, Personalrat oder Gewerkschaft.
Güteverhandlung
Die Güteverhandlung gibt Ihnen und Ihrem Prozessgegner in Anwesenheit des Vorsitzenden Richters die Gelegenheit, das Rechtsbegehren zu erörtern und sich gütlich zu einigen. Gelingt eine Einigung, wird diese in einem Vergleich protokolliert. Können Sie sich dagegen nicht einigen, bestimmt das Gericht in der Regel einen Termin zur Durchführung der Verhandlung vor der Kammer. Zur Vorbereitung des Kammertermins erteilt das Gericht den Prozessparteien zur Klärung offener Punkte regelmäßig Auflagen, die innerhalb der gegebenen Frist erfüllt werden sollten. Eine typische Auflage für den Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzprozess ist es zum Beispiel, die Gründe für eine Kündigung schriftlich vorzutragen.
Rechte und Pflichten während des Arbeitsverhältnisses
Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist es, die nach dem Inhalt des Vertrags geschuldete Arbeitsleistung im vertraglich festgelegten Umfang und an dem vertraglich vereinbarten Ort zu erbringen.
Die Hauptpflicht auf Arbeitgeberseite besteht darin, die nach dem Vertrag geschuldete Vergütung (Arbeitsentgelt) zu zahlen.
Als Dauerschuldverhältnis ist das Arbeitsverhältnis durch eine ganze Reihe von sog. Nebenpflichten geprägt, die beide Parteien des Arbeitsvertrages über die Erfüllung der wechselseitigen Hauptpflichten hinaus zu beachten haben.
Auf Arbeitnehmerseite sind dies beispielsweise folgende Nebenpflichten: Pflicht zur Rücksichtnahme im Betrieb, zur Beachtung eines Wettbewerbsverbots, Pflichten im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten, die Pflicht, eine etwaige Arbeitsunfähigkeit anzeigen und nachzuweisen.
Der Arbeitgeber hat auf die Interessen des Arbeitnehmers nach Treu und Glauben Rücksicht zu nehmen. Ihn trifft eine Fürsorgepflicht. Eine gesetzlich geregelte Fürsorgepflicht ist beispielsweise die in § 3 EFZG geregelte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall des Arbeitnehmers. § 618 BGB regelt ausdrücklich die Pflicht zu Schutzmaßnahmen für Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die ordentliche Kündigung bewirkt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einseitige Erklärung. Dabei sind Kündigungsfristen einzuhalten, die sich aus dem Gesetz (§ 622 BGB), einem Tarifvertrag oder auch aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Die Kündigung bedarf gemäß § 623 BGB der Schriftform, d.h. E- Mail oder Telefax sind nicht ausreichend.
Eine außerordentliche Kündigung kann fristlos oder unter Einhaltung einer Frist ausgesprochen werden. Sie bedarf zu ihrer Wirksamkeit eines wichtigen Grundes. Außerdem muss sie innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis dieses Grundes erfolgen. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmerkündigungen als auch für Arbeitgeberkündigungen.
Das Arbeitsverhältnis kann durch eine vertragliche Vereinbarung, einen sogenannten Aufhebungsvertrag beendet werden. Der Aufhebungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Vom Aufhebungsvertrag zu unterscheiden ist der Abwicklungsvertrag, der die Modalitäten der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses nach Ausspruch der Kündigung regelt. Die Abwicklungsvereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner Schriftform, wird regelmäßig aber schon aus Beweiszwecken in Textform abgefasst.
Wann sollte ich einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten?
Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist sinnvoll, sobald Konflikte mit dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer drohen – etwa bei einer Kündigung, Abmahnung, Vertragsänderung oder wenn Unsicherheit über Ansprüche wie Urlaub oder Vergütung besteht.
Beraten Sie auch Arbeitgeber im Arbeitsrecht?
Selbstverständlich. Unsere Kanzlei in Braunschweig unterstützt nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber – z. B. bei der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Betriebsvereinbarungen oder der Vorbereitung von Kündigungen.
Übernimmt Dohrendorff Rechtsanwälte + Notare auch Kündigungsschutzklagen?
Ja, wir vertreten Mandanten regelmäßig in Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten. Wir prüfen die Erfolgsaussichten, beraten zu Abfindungsverhandlungen und entwickeln die passende Strategie für Ihren Fall.