Wenn Sie ein Testament oder einen Erbvertrag errichten wollen, es um die Beantragung eines Erbscheins oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft durch Erbschaftskauf oder Auseinandersetzungsvereinbarung geht, handelt es sich um notarielle, nicht um anwaltliche Tätigkeit. Wenden Sie sich hierzu bitte an Herr Notar Dr. Wewers. Für weitere Informationen klicken Sie bitte die Rubrik „Ihr Notar“ in der Kopfleiste an. Dasselbe gilt für die Übertragung von Vermögen im Wege vorweggenommener Erbfolge.
Typische anwaltliche Tätigkeiten im Bereich des Erbrechts sind:
Ansprechpartner für anwaltliche Fragen im Erbrecht sind Rechtsanwalt Dr. Holzkämper und Rechtsanwalt Hegers. Bei steuerlichen Fragen zur Erbschafts- oder Schenkungssteuer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Holzkämper zuständig.