Steuerrecht
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Steuerrecht

Steuerrecht

Schach-03

Bei Konflikten mit den Finanzbehörden, stehen wir Ihnen, unabhängig davon, ob Sie Privatperson oder Inhaber eines Unternehmens sind, zur Seite. Das heißt, wir prüfen Ihren Steuerbescheid, legen dagegen Rechtsmittel ein und führen das Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt. Erforderlichenfalls beantragen wir die Aussetzung der Vollziehung und/oder führen das Klagverfahren vor dem Finanzgericht.

Wenn es bereits zu Vollstreckungsmaßnahmen durch die Finanzbehörden gekommen ist, übernehmen wir Ihre Vertretung im Vollstreckungsverfahren.

Im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren stehen wir Ihnen als Verteidiger zur Seite.

Ansprechpartner für Fragen und Mandate im Bereich Steuerrecht ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Holzkämper

Zum Thema Steuerrecht

Steuern von A bis Z

Für grundlegende Begriffe aus dem Steuerrecht verweisen wir auf folgenden Link zur Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums Steuern von A bis Z Ausgabe 2019:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2018-03-26-steuern-von-a-z.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Erste Hilfe bei einer Hausdurchsuchung

Eine steuerstrafrechtliche Durchsuchung kann nicht verhindert und sollte auch nicht gestört werden. Entsprechende Widerstandshandlungen stellen u.U. einen Straftatbestand dar.  Die Durchsuchung kann sowohl beim Verdächtigen in Geschäfts- und Privaträumen als auch bei anderen Personen (wie z.B. dem Steuerberater) stattfinden. Es dürfen verschlossene Räume, Schreibtische, Schränke, Koffer o.ä. geöffnet werden.

 

Bei der Durchsuchung muss ein vom Richter unterzeichneter Durchsuchungsbeschluss vorliegen. Dieser muss Angaben zum Tatvorwurf, zur Steuerart, zum Umfang der hinterzogenen Steuern und zum Zeitraum der Tat enthalten. Regelmäßig beinhaltet der Beschluss auch einen Beschlagnahmebeschluss.  Die zu beschlagnahmenden Beweismittel sind in dem Beschluss hinreichend konkret zu bezeichnen. Bei der Durchsuchung dürfen auch elektronische Daten gesichtet, d.h. durchgesehen werden. Der Zugang zum Datenbestand muss gewährt werden. Über die beschlagnahmten Gegenstände ist ein Verzeichnis zu erstellen.

 

Der Beschuldigte sollte die Durchsuchung erdulden und im oben dargestellten Umfang mitwirken, aber keinerlei weiteren Erklärungen abgeben. Über Erklärungen anlässlich der  Durchsuchung werden nämlich Vermerke erstellt, die zur Ermittlungsakte genommen werden. Ein Beschuldigte ist nicht verpflichtet, irgendwelche Angaben zu machen. Für Zeugen gibt es gegenüber Polizei oder der Steuerfahndung keine Aussagepflicht. Diese besteht nur gegenüber einem Staatsanwalt, und auch nur dann, wenn kein Zeugnisverweigerungsrecht (z.B. Ehegatte, Verlobte) besteht.

 

Ist ein Staatsanwalt an der Durchsuchung beteiligt, kann der Zeuge verlangen, dass er vor einer Vernehmung Rücksprache mit einem Anwalt nehmen möchte und einer ordnungsgemäßen Ladung zur Vernehmung Folge leisten werde. Damit sollte eine Vernehmung vor Ort zu umgehen sein.

 

Der Inhaber der zu durchsuchenden Räume hat ein Anwesenheitsrecht. Die Steuerfahndung ist aber nicht verpflichtet, auf sein Erscheinen zu warten. Dies gilt auch für herbeigerufene Rechtsanwälte. Die Ermittlungsbeamten müssen deren Eintreffen nicht abwarten.

 

Es empfiehlt sich meistens, den Ermittlungsbeamten  anzubieten, die im Durchsuchungsbeschluss bezeichneten Unterlagen selbst herauszusuchen. Damit kann gegebenenfalls verhindert werden, dass die Ermittlungsbeamten bei ihrer Suche und Sichtung auf Zufallsfunde stoßen.

 

Eine freiwillige Herausgabe der Unterlagen und Sachen sollte allerdings nicht erfolgen. Besser ist es dagegen,  die förmliche Beschlagnahme zu verlangen und der Beschlagnahme zu widersprechen, um sich insoweit alle rechtlichen Möglichkeiten vorzubehalten. Der Widerspruch gegen die Beschlagnahme muss im Durchsuchungsprotokoll vermerkt werden.

 

Es dürfen nur die Räume durchsucht werden, die im Durchsuchungsbeschluss angegeben sind und solche, in denen sich die im Durchsuchungsbeschluss oder mündlich benannten Beweismittel befinden. Komplettspiegelungen von Datenstrukturen und Festplatten sind in der Regel nicht zulässig.

Rechtsschutzversicherung und Steuerrecht

Mit einem Steuer-Rechtsschutz erhalten Betroffene Hilfestellung für den Fall, dass sie ihre rechtlichen Interessen in steuer- oder abgaberechtlichen Angelegenheiten vor einem deutschen Finanz- oder Verwaltungsgericht geltend machen müssen. Nicht gedeckt ist damit die Vertretung im Besteuerungsverfahren oder Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt. Erst wenn der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt worden ist oder der Einspruch vom Finanzamt zurückgewiesen wurde und ein Antrag an das Gericht zu stellen ist, kommt ein Deckungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung in Betracht.   Nicht selten übernehmen Rechtsschutzversicherer im Stadium des Einspruchsverfahrens auf Kulanzbasis aber die Kosten einer Erstberatung, wenn der Versicherungsnehmer dies anfragt.