Ob Grundstückskaufvertrag, Testament, Ehevertrag oder Gesellschaftsgründung – unsere Notare beurkunden und beraten Sie in allen notariellen Angelegenheiten. Beim Immobilienkauf sorgen wir für eine rechtssichere Vertragsgestaltung und begleiten Sie von der Prüfung des Kaufvertrags bis zur Eintragung ins Grundbuch. Bei einem Testament oder Erbvertrag helfen wir Ihnen, Ihren letzten Willen klar und rechtssicher festzuhalten, damit im Ernstfall keine Fragen offenbleiben. Auch für einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung finden wir gemeinsam eine Lösung, die zu Ihrer individuellen Situation passt.
Für Unternehmer und Gründer beurkunden unsere Notare Gesellschaftsgründungen, Satzungsänderungen und Handelsregisteranmeldungen – von der GmbH-Gründung bis zur Anteilsübertragung. Darüber hinaus erstellen wir Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, damit wichtige Entscheidungen auch dann in Ihrem Sinne getroffen werden, wenn Sie selbst nicht handeln können.


Ein notarielles Testament empfiehlt sich immer dann, wenn Sie Rechtssicherheit über den Tod hinaus wünschen und Streit unter den Erben vermeiden möchten. Anders als ein privatschriftliches Testament wird es zentral beim Nachlassgericht registriert und ersetzt in der Regel den Erbschein, was Ihren Erben Zeit und Kosten spart. Gerade bei komplexeren Vermögensverhältnissen oder speziellen Wünschen zur Erbfolge sind wir Ihnen in unserer Kanzlei in Celle im Bereich des Erbrechts gerne beratend zur Seite.
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer den tatsächlichen Wünschen der Beteiligten entspricht – insbesondere bei Patchwork-Familien oder unverheirateten Paaren kann dies zu unerwarteten Ergebnissen führen. Im Rahmen einer individuellen Beratung zum Erbrecht in Celle zeigen wir Ihnen auf, welche Gestaltungsmöglichkeiten Ihnen offenstehen, um Ihren letzten Willen rechtssicher festzuhalten.
Nach deutschem Recht ist die notarielle Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben – ohne sie ist der Vertrag unwirksam. Als Notare prüfen wir den Vertragsentwurf, klären beide Vertragsparteien über Rechte und Pflichten auf und sorgen für die korrekte Abwicklung, etwa hinsichtlich Grundbucheintragung, Auflassungsvormerkung und Kaufpreisfälligkeit.
Ein Ehevertrag ermöglicht es Paaren, individuelle Regelungen zu Themen wie Zugewinnausgleich, Unterhalt oder Vermögensaufteilung zu treffen, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Das ist besonders sinnvoll bei größerem Vermögen, einer Unternehmensbeteiligung oder wenn ein Partner selbstständig ist. In unserer Kanzlei in Celle beraten wir Sie ausführlich und gestalten den Ehevertrag passgenau nach Ihrer individuellen Lebenssituation.
Bei der Gesellschaftsgründung, etwa einer GmbH oder UG, ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags sowie die Anmeldung zum Handelsregister zwingend erforderlich. Unsere Notare unterstützen Sie von der Formulierung der Satzung über die Einholung notwendiger Nachweise bis zur Eintragung, damit Ihr Unternehmen von Beginn an auf einem rechtssicheren Fundament steht.