Familienrecht
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Familienrecht

Familienrecht

Schach-05

Wir beraten Sie zu den Themen Trennung, Scheidung und Vermögensauseindersetzung und helfen Ihnen dabei, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Schon in der Phase der Trennung werden wichtige Weichen gestellt (z.B. Trennungsunterhalt, Auszug aus Ehewohnung). Deshalb ist schon zu diesem Zeitpunkt eine anwaltliche Beratung/Begleitung sinnvoll. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens werden alle Fragen zu Ehegatten- und Kindesunterhalt, Versorgungs- und Zugewinnausgleich und Fragen der elterlichen Sorge/des Umgang geklärt. Die Aufteilung des während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögens ist dabei oft eines der zentralen Konfliktthemen. Wir beraten Sie bei allen anstehenden Fragen und vertreten Ihre Belange in jedem Abschnitt des Verfahrens. Ansprechpartner für das Familienrecht sind: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Dr. Wewers,  Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht  Hegers und Herr Rechtsanwalt Siemann.

Zum Thema Familienrecht

Unterhalt

Ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Dieser besteht in erster Linie dann, wenn ein Partner während der Ehe weniger Einkommen hatte als der andere, zum Beispiel, weil er oder sie sich hauptsächlich um Kinder und Haushalt gekümmert hat. Der Trennungsunterhalt soll sicherstellen, dass der Lebensstandard der Eheleute auch in der Trennungsphase gehalten werden kann. Bei einer Trennung muss auch die Frage nach dem Kindesunterhalt geklärt werden. Auch hier geht es sowohl um finanzielle Ansprüche als auch um Leistungen rund um Pflege und Erziehung der Kinder. Mit der rechtskräftigen Scheidung wird dann über das Bestehen, die Höhe und Dauer eines  Anspruch auf nachehelichen Unterhalt entschieden.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich ist ein Ausgleich von in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern. Unter einer Rentenanwartschaft versteht man das Recht, Versorgungen im Rentenalter beanspruchen zu können. Der in der Ehe (zeitweise) nicht arbeitende Partner soll durch den weiterhin berufstätigen Ehegatten einen Ausgleich für den Zeitraum erhalten, in welchem er keiner Berufstätigkeit nachgeht, weil er z.B. die Kinder betreut und dadurch nur geringe Rentenanwartschaften erwirbt. Die Rentenansprüche des arbeitenden Ehepartners werden also anteilig auf den nicht arbeitenden Ehepartner mit den geringeren Rentenansprüchen angerechnet, damit beide mit gleich vielen bzw. ähnlichen Versorgungsanteilen aus der Ehe gehen. Der Gesetzgeber erkennt hierdurch an, dass die Ehe zweier Menschen auch eine Versorgungsgemeinschaft darstellt.

Der begünstigte Ehepartner erwirbt dadurch einen originären Anspruch gegenüber der Rentenversicherung, um später nicht auf die Zahlungsbereitschaft des Ex angewiesen zu sein.
Auch wenn beide Ehepartner während der Ehe berufstätig sind, erfolgt im Fall einer Scheidung ein Versorgungsausgleich, bei dem die eventuell verschieden hohen Rentenansprüche, ausgeglichen werden.

Trennung

Bei einer Trennung sind in der Regel folgende Punkte zu bedenken:

 

Nehmen Sie Ihre persönlichen Unterlagen und Dokumente (Ausweis, Stammbuch, Ge-burtsurkunden der Kinder, Rentenunterlagen, Sparbücher, Kontoauszüge etc.) mit.

 

Fertigen Sie zudem Kopien von Gehaltsbescheinigungen oder Geschäftsbilanzen Ihres „Noch“- (Ehe-) Partners sowie von Lebensversicherungen und Wertpapieren an.

 

Wenn sie bisher ein gemeinsames Konto haben, eröffnen Sie ein eigenes Konto und leiten sämtliche eigene Zahlungen auf Ihr neues Konto um.

 

Sollte Ihr Ehepartner eine Vollmacht für Ihr Konto haben, so widerrufen Sie diese umgehend, damit Ihr Konto nicht „leergeräumt“ werden kann.

 

Darlehensraten für etwas, das nun allein von Ihrem Ehepartner genutzt wird, sollten Sie schnellstmöglich stoppen.

 

Lassen Sie EC-Partnerkarten für Ihr Konto sperren, so dass Ihr – Ehepartner keinen Zugriff mehr auf Ihr Konto hat.

 

Beschaffen Sie sich Nachweise über gemeinsame Schulden und laufende Zahlungsverpflichtungen wie Miete, Nebenkosten, Versi-cherungsbeiträge etc.

 

Beschaffen Sie sich außerdem Informationen über das gemeinsame Grundeigentum und kopieren Sie Belege wie den Grundbuchauszug und Grundsteuerbescheid.

 

Kopieren Sie, wenn möglich auch Dokumente wie Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Jahresabrechnungen von Wertpapierdepots, Lebensversicherungen, Bauspar- und Darlehensverträgen Ihres Ehepartners. Nur so können Ihre Ansprüche errechnet werden und Ihr „Noch“- (Ehe-) Partner hat nicht die Möglichkeit, Einkünfte oder Vermögen zu verschweigen

 

Nehmen Sie persönliche Gegenstände (Kleidung, Fotos, Möbel, Schmuck etc.) mit.

 

Ändern Sie schnellstmöglich das Testament, da sich die gesetzliche erbrechtliche Lage erst nach der Scheidung, aber noch nicht nach der Trennung ändert. Wenn Sie ein gemeinsames Testament haben, sollten Sie dieses widerrufen

 

Treffen Sie mit Ihrem „Noch“- (Ehe-) Partner eine Absprache über die Aufteilung des gemeinsamen Hausrats. Verschaffen Sie sich einen Überblick, was wem gehört und was gemeinsam genutzt wurde.

 

Klären Sie ihren Krankenversicherungsschutz.

 

Klären Sie die Haftung für gemeinsame Schulden.

 

Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine anwaltliche Beratung.