Betriebskosten
Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen. Beispiel: Grundsteuer, Strom, Heizkosten.
Bruttomiete
Hier sind die gesamten Betriebskosten durch einen einheitlichen Mietzins abgegolten.
Hausgeld
Das Hausgeld ist eine monatliche Vorauszahlung, den ein Wohnungseigentümer an den Verwalter der Wohneigentumsanlage zu zahlen hat. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach dem beschlossenen Wirtschaftsplan. Das Hausgeld wird auch oft als Wohngeld bezeichnet, was dann oft zur Verwechslung mit dem Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz führt.
Instandhaltung
Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Soll-Zustandes. Sowie zur Feststellung des Ist-Zustandes.
Instandsetzung
Wiederherstellung des Soll-Zustandes. Das heißt, der Schaden ist bereits vorhanden. Beispiel: Neuer Heizkessel, da der alte nicht mehr zu reparieren ist.
Kleinreparaturen
Kleinreparaturen haben mit Schönheitsreparaturen nichts zu tun. Kleinreparaturen können Schäden z.B. an Schlössern, Lichtschaltern, Öfen, Kühlschränken, Elektrogeräten, Wasserhähnen, Rolläden oder Heizungsgeräten sein.
Kostenmiete
Die Kostenmiete ist die Miete, welche zur Deckung der laufenden Aufwendungen benötigt wird. Bei dem preisgebundenen Wohnraum darf nicht mehr als die Kostenmiete (als Mietobergrenze) verlangt werden.
Mietausfallwagnis
Das Mietausfallwagnis ist genauso wie die Instandhaltungskosten und die Verwaltungskosten nicht umlagefähig. Diese Betriebskostenarten werden von der Bruttokaltmiete abgezogen und mindern den ansetzbaren Ertrag der Miete bei der Ertragswertermittlung.
Mieterselbstauskunft
Durch die Mieterselbstauskunft kann der Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters überprüfen. Gibt der Mieter falsche Daten an, so hat der Vermieter das Recht das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Es dürfen keine persönlichen Fragen gestellt werden, sondern es sollen nur die wirtschaftlichen Verhältnisse möglichen Mieters abgeklärt werden.
Mietzins
Der (vertragliche) Mietzins setzt sich aus Einzel- Grundmiete, Zuschlägen, Vergütung und Vorauszahlungen auf die Betriebskostenumlage zusammen.
Modernisierung
Hier wird der Wohnwert eines Hauses oder einer Wohnung erhöht. Beispiel: Wärmedämmung am Dach oder an der Fassade.
Nebenkosten
Laufende Aufwendungen, die dem Vermieter durch das Eigentum an der Mietsache und aus der Nutzung zum Zweck der Vermietung wiederholt entstehen.
Nettomiete
Hier werden alle Betriebskosten gesondert abgerechnet. Entweder erfolgt die Abrechnung als Pauschale oder als Vorauszahlung auf die Betriebskosten.
Nutzfläche
Nutzflächen sind Flächen, die nicht zu Wohnzwecken dienen. Solche Nutzflächen können Kellerräume, Dachböden, Heizungsraum und sämtliche Nebenräume sein.
Räumungsklage
Hier klagt der Vermieter auf Räumung und Herausgabe der Wohnung durch den Mieter.
Schönheitsreparaturen
Unter Schönheitsreparaturen versteht man die Abnutzung durch normales Wohnen. Dazu gehört, das Streichen und Tapezieren der Wände. Streichen, Lackieren von Heizungskörpern, Innentüren und Fensterrahmen jeweils von innen. Streichen und Lackieren von Einbauschränken. Ausbesserungen von Dübellöchern in Fliesen oder Wänden gehören auch zu den Schönheitsreparaturen.
Keine Schönheitsreparaturen sind das Streichen oder Lackieren von Fenstern und Türen von außen. Das Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden oder das Reinigen von Teppichböden, wenn es nicht vereinbart wurde. Des Weiteren ist die Neuverlegung von Bodenbelägen keine Schönheitsreparatur.
Staffelmiete
Der Staffelmietvertrag muss schriftlich vereinbart werden. Die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung muss ausgewiesen werden. Die Miete beziehungsweise der Mietzins muss mindestens 1 Jahr unverändert bleiben.
Vergleichsmiete
Bei der Vergleichsmiete kann der Vermieter die Miete alle 15 Monate erhöhen, solange sie unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Aber die Erhöhung darf innerhalb von 3 Jahren höchstens 20 Prozent betragen. Die Vergleichsmiete ergibt sich aus den Verbänden der Mieter und Vermieter oder aus den Mietspiegeln der jeweiligen Gemeinde.
Wartung
Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes.
Wohngeld
Das Wohngeld wird als Unterstützung vom Staat an Bürger gezahlt, die wegen ihres geringen Einkommens einen Zuschuss vom Staat zur Miete bzw. zu den Kosten des selbst genutzten Wohneigentums erhalten.
Zweckentfremdung
Eine Zweckentfremdung liegt vor, wenn der Wohnraum zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken genutzt wird.